Allgemeine Geschäftsbedingungen

Protochron GmbH betreibt unter der Marke

Escape-Events

Echtzeit-Spielveranstaltungen, sogenannte Live Escape Games oder Escape Rooms und Events zu den vielfältigsten privaten und beruflichen Anlässen im Bereich der Unterhaltung.

Bei den Spiel- und Teambildung-Veranstaltungen steht der Spiel- und Rätselspaß an erster Stelle. Hat der Kunde besondere Anliegen oder Wünsche, so kann dies vor der Buchung mitgeteilt werden. Wir sind sehr bemüht, die Wünsche unserer Gäste zu erfüllen.

I. Vertragsparteien und -gegenstand

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Protochron GmbH, Hofgut Kolnhausen 7, D-35423 Lich (Web: www.escape-events.de , E-Mail: info@escape-events.de) – im Folgenden „Anbieter“ genannt – und dem Kunden zur Durchführung von Spielveranstaltungen und Events und damit zusammenhängenden weiteren Leistungen, Lieferungen und Überlassung von Räumlichkeiten und Flächen des Anbieters.

II. Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheitshinweise

(1) Die Buchung einer Spielveranstaltung ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich. Jugendliche ab 14 Jahren bedürfen einer schriftlichen Einwilligung einer personensorgeberechtigten Person. Diese muss dem Anbieter bereits bei der Buchung vorliegen.
(2) Kinder unter 14 Jahren müssen von einer Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt sein und begleitet werden. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person als solche genannt werden. Der Begleitperson obliegt die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schäden zu bewahren. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit schriftlicher Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person oder in Begleitung einer Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, teilnehmen.
(3) Leidet eine Person an medizinischen bzw. gesundheitlichen Beeinträchtigungen, insbesondere Epilepsie, Klaustrophobie, Panikattacken, Asthma, Herzkrankheiten, Schwangerschaft etc., so empfehlen wir im Zweifel von einer Teilnahme an der Spielveranstaltung abzusehen. Sollte die Person trotz dieser Warnung an der Spielveranstaltung teilnehmen, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Bei Unklarheiten kann der Anbieter vor der Buchung kontaktiert werden.
(4) Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten stehen, können an der Spielveranstaltung nicht teilnehmen.
(5) Die Teilnehmer/-innen einer Spielveranstaltung erklären sich damit einverstanden, dass der Anbieter Videoüberwachung in den Spielräumen nutzt. Die Live-Übertragungen dienen den Spielleitern während der Spielveranstaltung, um bessere und gezieltere Hilfestellung geben zu können. Eine Aufzeichnung der Live-Übertragungen findet nicht statt.
(6) Filmen, Fotografieren und Tonaufnahmen für private Zwecke ist in den Spielräumen und während einer Spielveranstaltung nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke bedarf dies grundsätzlich der ausdrücklichen Genehmigung der Geschäftsführung. Personen, die bei vom Anbieter stattfindenden Film- und Fotoaufnahmen nicht aufgenommen werden möchten, empfehlen wir, die Aufnahmebereiche zu meiden und im Zweifelsfall den betreuenden Mitarbeiter des Anbieters darüber zu informieren. Ansonsten geht der Anbieter davon aus, dass die Aufnahmen in der Öffentlichkeit verwertet werden können.
(7) Alle Rätsel, Hinweise, Lösungswege etc. sind als Geschäftsgeheimnis zu verstehen, deren Veröffentlichung und Weitergabe untersagt ist.
(8) Für Verlust oder Diebstahl von Sachen, die nicht im Eigentum des Anbieters stehen, wird keine Haftung übernommen.
(9) Folgende Regeln dienen der Sicherheit und sind uneingeschränkt innerhalb der Anlage zu befolgen:

  • In der gesamten Anlage nicht rennen.
  • Nicht auf Einrichtungs- oder Spielgegenstände stellen oder klettern.
  • Jegliche Gewalt ist verboten, insbesondere mutwilliges Beschädigen von Einrichtungs- und Spielgegenständen ist untersagt. Vorsätzlich verursachte Schäden sind zu erstatten.
  • Feuer, offenes Licht und das Rauchen ist in der gesamten Anlage strengstens verboten.
  • Die Notausgänge dürfen nur im Brand- oder Notfall benutzt werden.
  • Das Mitbringen von Waffen, brennbaren oder explosiven Stoffen und sonstigen, insbesondere scharfkantige, Gegenstände, die andere Personen oder Gegenstände und Einrichtungen des Anbieters beschädigen können.
  • Getränke dürfen nur in wiederverschließbaren Plastikflaschen mit in die Spielräume genommen werden.
  • Die Nutzung mitgebrachter Gegenstände und elektronischer Geräte, insbesondere Werkzeuge, Taschenlampen, Handys, Smartphones, Tablets, Kameras, Tonaufzeichnungsgeräte etc. ist im Spielraum nicht gestattet.
  • Den Anweisungen der Spielleiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

(10) Bei Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Spielregeln, Sicherheitsforderungen oder Anweisungen des Personals können die betreffenden Personen von der Spielveranstaltung ausgeschlossen werden, ohne Anrecht auf eine Rückerstattung des Eintrittspreises. Das Personal ist berechtigt, alle aus dem Hausrecht fließenden Rechte wahrzunehmen. Zuwiderhandlungen und dadurch entstehende Schäden werden zur Anzeige gebracht.

III. Buchung / Vertragsschluss

(1) Die Buchung erfolgen grundsätzlich über das Buchungssystem „Terminland“ von Schulz & Löw Consulting GmbH, Kreuzberger Ring 44a, 65205 Wiesbaden. Hierdurch entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten und seine persönlichen Daten werden nur zum Zweck der Buchung einer Spielveranstaltung an das Buchungssystem „Terminland“ übermittelt (siehe auch Punkt XIII. der AGB).

(1) Online-Buchung:

a) Die Online-Buchung der Spielveranstaltungen erfolgt auf der Internetseite www.escape-events.de/buchung/ über das Buchungssystem „Terminland“.
b) Der Kunde ist angehalten vor Abschluss der Buchungsanfrage alle Pflichtangaben (insbesondere Rechnungsanschrift und etwaige eigene Bestellnummer) und die Terminauswahl auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, da spätere Änderungen und Korrekturen gegebenenfalls nicht mehr möglich sind.
c) Der Abschluss der Buchungsanfrage erfolgt durch den Kunden mit Klick auf den Button „Kostenpflichtig Buchen“ und gilt zugleich als Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
d) Die Buchungsanfrage des Kunden (Angebot) nimmt der Anbieter durch eine Buchungsbestätigung per E-Mail an, wodurch ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter begründet wird.
e) Die Buchungsbestätigung wird von dem Buchungssystem „Terminland“ an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Gegebenenfalls sollte der Junk- bzw. Spam-Filter des E-Mail-Kontos geüprft werden. Die Buchungsbestätigung ist unverzüglich auf Vollständigkeit sowie Korrektheit zu überprüfen und etwaige Fehler sind mitzuteilen. Eine spätere Korrektur ist gegebenenfalls nicht mehr möglich.
f) Die Buchungsbestätigung dient als Nachweis für die Buchung der jeweiligen Spielveranstaltung zum vereinbarten Termin und muss dem Anbieter auf Verlangen vorgezeigt werden.

(2) Telefonische Buchung oder Buchung per E-Mail:
a) Buchungen von Spielveranstaltungen, insbesondere bei Buchung von mehr als einem Spielraum, und Sonderveranstaltungen, sind auch telefonisch oder per E-Mail möglich.
b) Zur Buchung einer Spielveranstaltung müssen hierzu die erforderlichen Pflichtangaben (insbesondere vollständige Rechnungsanschrift sowie etwaig erforderliche Zusatzangaben, z.B. eigene Bestellnummer) telefonisch bzw. per E-Mail mitgeteilt und diese AGB akzeptiert werden.
c) Die Buchungsanfrage des Kunden (Angebot) nimmt der Anbieter durch Buchungsbestätigung per E-Mail an, wodurch ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter begründet wird.
d) Die Buchungsbestätigung wird grundsätzlich von dem Buchungssystem „Terminland“ an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Bei großen Gruppen und Sonderveranstaltungen erhalten Sie ggf. eine Bestätigungsmail direkt von unserem Serviceteam.
e) Die Buchungsbestätigung ist unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit sowie Korrektheit zu überprüfen und etwaige Fehler sind mitzuteilen. Eine spätere Korrektur ist gegebenenfalls nicht mehr möglich.
f) Die Buchungsbestätigung dient als Nachweis für die Buchung der jeweiligen Spielveranstaltung zum vereinbarten Termin und muss dem Anbieter auf Verlangen vorgezeigt werden.

(3) Bestellung für Dritte, durch Organisator oder durch Vermittler:
a) Schließt ein Besteller (insbesondere Organisator, Vermittler) den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird auch der Dritte Kunde des Anbieters. In diesen Fällen hat der Besteller hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss mit dem Anbieter besonders hinzuweisen und Namen und Anschrift des Dritten vorab mitzuteilen.
b) Hat der Dritte für die vertragliche Abwicklung einen Besteller beauftragt oder schließt der Besteller erkennbar im Namen des Dritten den Vertrag mit dem Anbieter, so haften Besteller und Dritter gesamschuldnerisch für alle vertraglichen Verpflichtungen, soweit dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt.
c) Unabhängig davon ist jeder Besteller verpflichtet, diese AGB sowie alle buchungsrelevanten Informationen an den Dritten weiterzuleiten.
d) Eine Unter- und Weitervermietung von überlassenen Räumlichkeiten oder Flächen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Gleiches gilt für andere als der vereinbarten Zwecke.

IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Anbieter erbringt die zugesagten und vom Kunden bestellten Leistungen nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Die geltenden Preise sind in den jeweiligen Angebotsinformationen auf den Internetseiten des Anbieters oder in den Veranstaltungsbeschreibungen in Printform.
(3) Der Kunde ist zur rechtzeitigen Zahlung der geltenden bzw. vereinbarten Preise verpflichtet. Dies gilt auch für Auslagen des Anbieters für Dritte, die im Zusammenhang mit der Spielveranstaltung stehen, und durch den Kunden veranlasste Leistungen und Abgaben.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung in Form einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Fälligkeitstermine können individuell vereinbart werden. In begründeten Fällen, insbesondere bei Erweiterung der vereinbarten Leistungen sowie bei Zahlungsrückstand des Kunden ist der Anbieter berechtigt auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die bereits bei Vertragsschluss vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zum vollen vereinbarten Entgelt anzuheben.
(5) Der gesamte Rechnungsbetrag wird spätestens zu Beginn der Veranstaltung fällig und kann vor Ort in Bar und/oder mit Giro- oder Kreditkarte (Maestro, V PAY, Diner’s Club, Mastercard, VISA) gezahlt werden.
(6) Nach vorheriger Vereinbarung in Textform kann der Anbieter Zahlung auf Rechnung anbieten. Wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag ohne Abzüge sofort nach Zugang der Rechnung fällig.
(7) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

V. Stornierung, Terminverschiebung und Verspätung des Kunden

(1) Eine kostenfreie Stornierung oder Terminverschiebung einer Spielveranstaltung ist bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin (Stornierungsfrist) über das Online-Buchungssystem möglich. Abweichend davon beträgt die Stornierungsfrist 7 Tage bei einer Buchung von mehr als 2 Spielräumen am gleichen Veranstaltungstag oder Gruppen ab 15 Personen.
(2) Bei Stornierungen nach Ablauf der Stornierungsfrist werden 50% des zu erwartenden Gesamtrechnungbetrages, mindestens 50 Euro pro Spielraum, fällig.
(3) Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin werden 100% des zu erwartenden Gesamtrechnungbetrages fällig.
(4) Die Internetadresse zur Terminstornierung oder -verschiebung ist in der Bestätigungsmail enthalten.
(5) Der Kunde ist angehalten, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Bei einer Verspätung seitens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Spielzeit entsprechend zu reduzieren. Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr garantiert werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht.

VI. Änderung der Teilnehmeranzahl

(1) Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei der Buchung die Teilnehmeranzahl anzugeben, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
(2) Die maximale Personenanzahl der Spielräume kann auf www.escape-events.de/buchung/ eingesehen werden. Bei einer Erhöhung der Personenanzahl über die maximale Belegung hinaus, müssen vorab zusätzliche Spielräume gebucht werden. Die gleichzeitige Verfügbarkeit kann im Nachhinein, insbesondere am Veranstaltungstag, nicht garantiert werden.
(3) Sollte sich nach der Buchung die Personenanzahl reduzieren, muss dies spätestens 72 Stunden vor dem gebuchten Veranstaltungstermin (Änderungsfrist) dem Anbieter in Textform mitgeteilt werden. Bei Gruppen ab 15 Personen oder bei Buchungen von mehr als 2 Spielräumen am gleichen Veranstaltungstag beträgt die Änderungsfrist abweichend 7 Tage vor dem gebuchten Termin.
Hierbei behält sich der Anbieter das Recht vor, die Anzahl der gebuchten Spielräume zu reduzieren.
Zusätzliche Leistungen, insbesondere Getränke, für die der Anbieter bereits Aufwendungen getätigt oder sich Dritten gegenüber zu solchen verpflichtet hat, können in voller Höhe in Rechnung gestellt werden.

VII. Rücktrittsrecht, Stornierung, Änderung des Anbieters

(1) Zur Änderung, Störungsbeseitigung und Instandhaltung der Spiele bzw. Spielräume behält sich der Anbieter das Recht vor, bereits bestätigte Buchungen zu ändern oder zu stornieren. Außerdem kann die Startzeit geringfügig abweichen.
Wenn der Anbieter ausnahmsweise eine Änderung oder Stornierung der Buchung vornehmen muss, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und soweit möglich ein alternativer Termin angeboten.
(2) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

  • höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Buchungsangaben oder des Veranstaltungszweckes gebucht wurde,
  • der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist,
  • über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat,
  • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

(3) Bei einem Rücktritt, dessen Gründe der Anbieter nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
(4) Der Anbieter wird den Kunden über die Ausübung seines Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis setzen.

VIII. Mitgebrachte Gegenstände, Speisen und Getränke

(1) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verlust, Untergang und Beschädigung mitgeführter Gegenstände, insbesondere persönlicher Gegenstände. Die gilt auch für Vermögensschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Das Mitbringen von Speisen, Getränken und Dekorationsmaterial bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Anbieters.
(3) Das Mitbringen von Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür entsprechende behördliche Nachweise zu verlangen.
(4) Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende unverzüglich zu entfernen. Der Anbieter ist berechtigt, zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden entfernen und einlagern zu lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann der Anbieter die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(5) Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik, Flaschen etc.) das vom Kunden mitgebracht oder in dessen Auftrag angeliefert wird, ist von diesem selbst zu entsorgen oder mitzunehmen. Sollte der Anbieter damit beauftragt werden, so behält sich dieser das Recht vor, die Kosten in Rechnung zu stellen.

IX. Haftung des Vertragspartners

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder sonstigen Dritten aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Kunde haftet insbesondere für Schäden, die er vorsätzlich unter Missachtung der Spiel- und Sicherheitsregeln sowie Anordnungen des Personals verursacht.

X. Haftung des Anbieters

(1) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet der Anbieter unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt. Der Anbieter haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von Gründen, Ereignissen oder anderen Angelegenheiten, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Reklamationen sind in jedem Falle vor Verlassen des Veranstaltungsortes bei der Standortleitung geltend zu machen.

XI. Gutscheine

(1) Der Anbieter bietet zudem Personen- und Wertgutscheine für Spielveranstaltungen an, die über den Online-Gutscheinshop oder vor Ort erworben werden können. Diese sind ausschließlich zur Zahlung des Eintritts einer Spielveranstaltung einlösbar.
(2) Personengutscheine werden für eine bestimmte Personenanzahl ausgestellt. Der tatsächliche Wert wird bei Zahlung verrechnet.
(3) Wertgutscheine werden auf einen Nennbetrag in Euro ausgestellt. Dieser Betrag wird bei Zahlung verrechnet und enthält die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(4) Eine Kombination von Personen- und Wertgutscheinen ist möglich.
(5) Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein etwaig verbleibender Restbetrag wird als Wertgutschein ausgestellt.
(6) Die Personen- und Wertgutscheine sind grundsätzlich 1 Jahr einlösbar, sofern nichts anderes angegeben. Nach Ablauf des dritten vollen Kalenderjahres, welches auf das Ausstellungsdatum des Gutscheins folgt, erlischt der Rechtsanspruch des Kunden auf Leistungserbringung durch den Anbieter.
(7) Bei Verlust des Gutscheins nach Gefahrenübergang kann vom Anbieter kein Ersatz geleistet werden.
(8) Der gewerbliche und kommerzielle Weiterverkauf von Gutscheinen ist nur durch zuvor autorisierte Dritte gestattet und bedarf einer hiervon abweichenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Anbieter.
(9) Der Kunde ist verpflichtet, die erworbenen Gutscheine unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
(10) Zur Einlösung eines Gutscheins ist der Gutscheincode bei der Buchung anzugeben und vor Spielbeginn im Original bzw. in ausgedruckter Form vorzulegen. Dies geschieht zu Ihrer und unserer Sicherheit.
(11) Aktions- und Promotiongutscheine, Rabatte sowie Sonderangebote sind nicht mit anderen Aktions- und Promotiongutscheinen, Sonderangeboten oder gewährten Rabatten einlösbar, sofern abweichendes nicht ausdrücklich bestimmt ist. Pro Spielraum ist jeweils nur ein Aktions- oder Promogutschein einlösbar.

XII. Widerrufsrecht bei Buchung einer Spielveranstaltung

Mit dem Service von Escape-Events, eine Spielveranstaltung zu einem bestimmten Termin zu buchen, bietet der Anbieter Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen an. Auf diese findet das Fernabsatzrecht gemäß § 312 g Absatz 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass kein Widerrufsrecht hinsichtlich Ihrer Willenserklärung bezüglich der über Internet oder Telefon gebuchten Spielveranstaltung besteht.

XIII. Datenschutz

(1) Alle an den Anbieter übermittelten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, des Telemediengesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzbestimmungen zur Vertragserfüllung und Vertragsabwicklung erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt, sofern nicht ausdrücklich, beispielsweise in diesen AGB, auf der Website oder im Rahmen der Datenschutzbestimmungen darauf hingewiesen wurde und der Kunde sich damit einverstanden erklärt hat.
(2) Im Falle eines Vertragsschlusses ist der Anbieter berechtigt, die für die Vertragsdurchführung und Kundenunterstützung nötigen Daten an ggf. zwischengeschaltete Dienstleister (z.B. Terminland) zweckgebunden zur Vertragsdurchführung zu übermitteln.

XIV. Schlussbestimmungen

(1) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Köln vereinbart.
(3) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
(4) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
(5) Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vorher vom Anbieter ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Stand April 2017

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.